Sie haben Fragen zu unserer Bürgerinitiative und dem beantragten Bürgerbegehren gegen das geplante Bauschutt-Recycling-Zentrum (BRZ) bei Walleshausen (Geltendorf)? Hier finden Sie zahlreiche Antworten auf bereits an uns gestellte Fragen.
Sollten Sie eine Frage haben, diese aber nicht in unserer Fragen / Antworten Aufstellung finden, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Warum sind Sie gegen Recycling von Bauschutt?
Wir sind für Recycling, aber die Rahmenbedingungen in Sachen Infrastruktur, Umweltschutz und Bürgerbeteiligung müssen stimmen. So ein Projekt muss dort umgesetzt werden, wo eine gute Verkehrsanbindung gegeben ist, und wo keine Gefahr für Umwelt und Bürger besteht.
Ist es nicht egoistisch, dieses Projekt zu verhindern?
Sie muss dort hin, wo die Rahmenbedingungen geeignet sind. Das heißt: nicht in die Nähe von Wohnhäusern, einem Wasserschutzgebiet, einer Brauerei und mit Straßen, die den zu erwartenden Verkehr nicht aufnehmen können.
Ihre Äußerungen über mögliche Folgen des Projekts sind doch nur vage?
Vage sind die Angaben des Projektträgers und der Gemeinde. Unsere Aussagen stützen sich auf die uns vorliegenden Unterlagen wie den Bebauungsplan, die Präsentationen der Firma BSE Ditsch sowie auf Erfahrungswerte ähnlicher Betriebe. Wir fühlen uns verantwortlich für unsere Gemeinde und die Zukunft unserer Kinder.
Warum stellen Sie sich gegen den Gemeinderat, der das Projekt mehrheitlich (13:7) befürwortet?
Wir nehmen unsere Rechte als Bürger wahr, weil wir der Meinung sind, dass dieses Projekt schädlich für die Gemeinde und ihrer Bürger ist.
Müssen wir in Deutschland nicht endlich davon wegkommen, dass jede Geschäftsidee durch den Protest kleiner Gruppen geblockt wird?
Dazu können Projektträger und Gemeinde beitragen, indem Sie das Projekt so planen und umsetzen, dass Umwelt und Bürgerschaft nicht darunter leiden.
Worauf basieren Ihre Berechnungen über das Verkehrsaufkommen?
Auf dem von der Firma Ditsch beauftragten Schallgutachten vom 10.01.2025, erstellt durch hils consult. Hier werden sowohl die erwarteten LKW-Fahrten als auch die PKW-Fahrten der privaten Anlieferer zugrundegelegt.
Die Gemeinde und der Projektträger haben transparent über die Pläne informiert. Was wollen Sie noch?
Wir haben bisher keine Transparenz gesehen, sondern nur Aussagen, die sich immer wieder ändern und die wir für stark untertrieben halten.
Wie kommen Sie dazu, den Projektträger und die Vertreter der Gemeinde zu hinterfragen?
Wir stellen berechtigte Fragen im Interesse aller Geltendorfer Bürger, weil wir an die Zukunft unserer Gemeinde denken und nicht nur kurzfristige Interessen im Auge haben.
Warum haben Sie jetzt erst eine Bürgerinitiative gegründet, um das Bauschutt-Recycling-Zentrum zu stoppen, wo doch die ersten Planungen dafür schon seit 2017 laufen?
Wir haben die Bürgerinitiative gegründet, als bei der Veranstaltung in Walleshausen im März 2025 deutlich wurde, was tatsächlich geplant ist. Zwar laufen erste Überlegungen für das BRZ-Bauschutt-Recycling-Zentrum schon seit 2017, aber viele Details – wie die genaue Lage, die Größe und die Auswirkungen auf Natur, Verkehr und Ort – wurden erst jetzt richtig bekannt.
Viele Bürgerinnen und Bürger wissen bis heute noch gar nicht genau, was da auf uns zukommen soll. Erst mit den neuen Informationen konnten wir einschätzen, wie stark Geltendorf betroffen sein könnte – und gemeinsam entschieden, aktiv zu werden.
Warum gehen Sie von einem Präzedenzfall aus?
Mit dem BRZ-Bauschutt-Recycling-Zentrum würde das Sondergebiet erstmals für eine emissionsintensive Nutzung geöffnet. Dadurch entsteht eine rechtliche Vorprägung: Weitere Betriebe könnten sich darauf berufen und Gleichbehandlung einfordern. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Wer einmal eine bestimmte Nutzung zulässt, verliert einen Großteil seiner Steuerungsmöglichkeiten. Neue Anträge auf ähnliche Betriebe könnten kaum noch abgelehnt werden.
Was ist mit der Planungs- und Genehmigungshoheit der Gemeinde?
Viele glauben: „Wir behalten die Kontrolle“. Aber in Wahrheit:
- „Selbstbindung“: Einmal geöffnet, bindet sich die Gemeinde selbst.
- „Vertrauensschutz“: Investoren könnten Genehmigungen einklagen.
- „Schwindende Steuerung“: Jede neue Genehmigung schwächt die Kontrolle weiter.
- „Risiko von Schadensersatz“: Spätere Ablehnungen könnten teuer werden.
Unser Fazit: Die Berufung auf die Planungshoheit ist rechtlich riskant. Sobald das BRZ da ist, könnte die Gemeinde kaum noch steuern, was danach kommt. Deshalb muss jetzt umsichtig entschieden werden!
Stimmt es, dass alle Unterstützerinnen und Unterstützer der Bürgerinitiative, die auf der Unterschriftenliste unterschrieben haben, mit einer Schadenersatzforderung des Unternehmers von ca. 30.000 Euro rechnen müssen?
Diese Behauptung ist sachlich falsch. Das Unterschreiben eines Bürgerbegehrens ist ein demokratisches Grundrecht. Bürgerinnen und Bürger dürfen ihre Meinung zu einem Vorhaben durch ihre Unterschrift frei äußern ohne daraus entstehende finanzielle oder rechtliche Verpflichtungen.
Eine persönliche Haftung für Schadenersatz entsteht nicht durch das bloße Unterstützen eines Bürgerbegehrens. Nur in ganz bestimmten Fällen, etwa bei nachweislich falschen Angaben oder Urkundenfälschung kann es strafrechtliche Konsequenzen geben. Dies ist im Strafgesetzbuch geregelt, etwa in
§ 164 StGB (falsche Verdächtigung) oder
§ 159 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen).
Diese Vorschriften beziehen sich jedoch auf vorsätzlich strafbares Verhalten, nicht auf die einfache Unterstützung eines Bürgerbegehrens durch eine Unterschrift.
Fazit: Wer ein Bürgerbegehren unterschreibt, handelt im Rahmen der geltenden demokratischen Rechte und muss keine Forderungen befürchten!