Bürgerhaus Geltendorf, Sitzung vom 30.04.2025, Bürgerbegehren gegen Bauschutt-Recycling Anlage Walleshausen; Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens
Aktuelles

Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens

Vielen Dank für eure große Bereitschaft, dass ihr gestern so zahlreich (ca. 110 Bürgerinnen und Bürger) erschienen seid und an dieser „Gemeinderatssitzung“ teilgenommen habt.

Wir haben den Verlauf der gestrigen Sitzung befürchtet. Unser Änderungsvorschlag im Kontext der juristischen Formulierung des Bürgerbegehrens wurde nicht angenommen, mit dem Ziel, ein eigenes Ratsbegehren auf den Weg zu bringen. Das heißt im Klartext, die Gemeinde möchte eine andere Fragestellung und ihr sollt dann darüber abstimmen (man erinnere sich an die Formulierung, die Landrat Eichinger mit dem Landsberger Kreistag gegen das Bürgerbegehren setzte).

Konkret wurde die Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens mit 10:6 Stimmen beschlossen. Der zweite Beschluss, dass die Verwaltung, der Bürgermeister und die Bürgerinitiative eine neue Formulierung erarbeiten sollen, wurde mit 15:1 Stimmen gefasst.

Auch wenn wir den Beschluss über die Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens befürchtet hatten, sind wir dennoch enttäuscht, dass die vielen Bürgerstimmen zwar immer wieder als „beeindruckend“ hervorgehoben wurden, letztlich aber wieder kein Gehör fanden und auch Bedenken kritischer Gemeinderäte „vom Tisch gewischt“ wurden.

Wir werden uns weiter für Euch, die Bürger der Gemeinde Geltendorf, einsetzen und uns im ersten Schritt hinsichtlich des künftigen Vorgehens besprechen. Rechtliche Schritte behalten wir uns weiter vor.

In den letzten Tagen wurden wir häufig auf Spenden angesprochen: wir kümmern uns um ein Spendenkonto! Vielen Dank für eure hohe Bereitschaft!

Viele Grüße
Eure BI